Anleitung für einen Einwand gegen die 1 Planänderung des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der U5

Einwendungen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder einer Änderung unterliegen bestimmten rechtlichen Anforderungen, um wirksam berücksichtigt zu werden.

Vorweg möchten wir betonen, dass neue Einwendungen sich ausschließlich auf die aktuelle 1. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens beziehen dürfen. Bereits bestandskräftige Teile des ursprünglichen Plans können damit nicht mehr angegriffen werden.

Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. **Adressat** : Die Einwendung muss an die zuständige Behörde gerichtet werden, die das Verfahren leitet.
  2. **Form und Frist** : Einwendungen müssen schriftlich eingereicht werden und innerhalb der festgelegten Frist erfolgen hier bis zum 14.10.26
  3. **Inhaltliche Anforderungen** : Die Einwendung sollte klar formuliert sein und die individuellen Betroffenheiten oder Bedenken darlegen. Allgemeine Kritik ohne Bezug zum Vorhaben ist weniger wirksam.
  4. **Begründung** : Es ist wichtig, die Einwände mit nachvollziehbaren Argumenten, Fakten oder rechtlichen Grundlagen zu untermauern.
  5. **Unterschrift** : Wichtig ist außerdem Name, Adresse und Unterschrift

So sollte der Einwand aussehen:

++Betreff: Einwendung gegen die 1 Änderung des Planfeststellungsverfahrens des Abschnitts City Nord bis Jarrestraße U5M1000.

++Absender: (Name)

++Adresse: (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

++Datum: (heutiges Datum)

++An die zuständige Behörde:

Behörde für Wirtschaft und Innovation,

Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Einwendung gegen die 1. Änderung des oben genannten Planfeststellungsverfahrens. Als unmittelbare(r) Anwohner(in) / Betroffene(r) bin ich von den Auswirkungen des Vorhabens direkt betroffen und möchte meine Bedenken und Forderungen wie folgt darlegen:

Dein Thema, zum Beispiel:

  • Das angenommene Bürgerbegehren der Initiative „Stand Up Winterhude“ wurde ignoriert….. + deine Argumente, Fakten oder rechtlichen Grundlagen
  • Alternativflächen für eine Baustelleneinrichtungsfläche wurden nicht ausreichend geprüft und dokumentiert…..+ deine Argumente, Fakten oder rechtlichen Grundlagen
  • Für die geplante Ausweitung des Flurstücks 953 fehlt eine transparente und substanziell fundierte Herleitung……+ deine Argumente, Fakten oder rechtlichen Grundlagen
  • Es gibt einen nicht kompensierbarer klimarelevanter Grünvolumenverlust……+deine Argumente, Fakten oder rechtlichen Grundlagen
  • Großer Baumverlust und verzögerte Wirkung von Ersatzpflanzungen……+deine Argumente, Fakten oder rechtlichen Grundlagen
  • Starkregen/Klimaanpassung/Zukunftsszenarien……+deine Argumente, Fakten oder rechtlichen Grundlagen
  • dauerhafter Eingriff in den Goldbekkanal…… +deine Argumente, Fakten oder rechtlichen Grundlagen
  • Fledermaus-Dunkelkorridore im Stadtpark und am Goldbekkanal……+deine Argumente, Fakten oder rechtlichen Grundlagen

Aus diesen Gründen fordere ich Sie auf, die Planänderung in der vorliegenden Form abzulehnen, und diesen Einwand in die weitere Planung einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

(Name) mit Unterschrift

Die geänderten Planunterlagen liefern selbst mehrere Aussagen, die man miteinander konfrontieren kann:

Einerseits:

Stadpark, Kanalbereiche Grünflächen und großkronige Bäume haben besondere klimaökologische Bedeutung.

Andererseits:

Es werden erhebliche Baumverluste und Grünflächenverluste zugelassen.

Außerdem sagen die Unterlagen ausdrücklich, dass ein zusätzlicher klein-klimatisch relevanter Ausgleich des erheblichen Grünverlustes nicht möglich ist.

Mit anderen Worten: Es gehen so viele Bäume und Pflanzen verloren, dass man diesen Schaden für das lokale Wetter und die Natur vor Ort nicht wieder gutmachen kann.

Dieser Umstand allein, stellt doch diese gesamte Planung, in Bezug auf den Klimaschutz, infrage!

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