Die Versiegelung von Grünflächen widerspricht dem Bundesnaturschutzgesetz
Ein starkes Argument gegen die Vernichtung von Grünflächen lässt sich aus § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ableiten. Dieser Paragraph nennt die Ziele des Gesetzes und formuliert eine klare Schutzverpflichtung: 🔹 BNatSchG § 1 Abs. 1 Nr. 1: Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist es, „die biologische Vielfalt, die Leistungs- und […]
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