Leider enthalten in den letzten Tagen Berichte, Artikel oder Pressemitteilungen über uns falsche Aussagen, die wir berichtigen möchten.
Stand Up Winterhude kämpft weder gegen den Wohnungsbau, noch gegen die U5!
Dazu sollte man folgendes wissen:
Der Wohnungsbau ist auf einem anderen Grundstück geplant, das z.Z. vom Bauspielplatz, einer Jugendeinrichtung und den Johannitern genutzt wird. Von der Wohnungsbauplanung sind die Grünflächen des Kleingartenvereins nicht betroffen.
Für die U5 gibt es ein Planfestellungsverfahren. Hier ist das gesamte Bauwerk der U-Bahn einschließlich der erforderlichen Aufgrabung und Arbeitsräume beschrieben. Die Baustelleneinrichtungsfläche gehört weder zum U5-Bauwerk noch zur U5-Baustelle, sie gehört gemäß Definition nicht zu einer Baustelle. Wäre dem so, so wäre jeder Schuttcontainer am Straßenrand eine Baustelle.
Die Hochbahn hatte dem Bezirk zunächst andere Flächen für ihre Baustelleneinrichtung vorgeschlagen. Diese wurden abgelehnt mit der Begründung, dass es im Zuge des Wohnungsbauprojekts zur Verdrängung der bisherigen Nutzungen (Bauspielplatz und Jugendeinrichtung u.a.) kommt. Die Kleingartenfläche ist vom Bezirk als Ersatzfläche für diese verdrängte Nutzung vorgesehen- nicht für den Wohnungsbau.
Der aktuelle Bebauungsplan verbietet Wohnungsbau auf dem Bauspielplatz- sowie den Kleingartenflächen. Aus diesem Grund soll ab diesem Jahr das Bebauungsplanverfahren gestartet werden. Das Verfahren dauert 3-4 Jahre und am Ende wird der Planungsentwurf der Bezirksversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Erst mit deren Beschluss wird der neue Bebauungsplan rechtskräftig und es können Bauanträge gestellt werden.
Das bedeutet die angeblich fortgeschrittene Wohnungsbauplanung war bisher nur eine „Bebauungsstudie zur Überprüfung der Möglichkeiten“.
Wir kämpfen auch für den Erhalt einer geschützten Grünanlage und dass sich die Stadt Hamburg an die eigenen Gesetze und Verträge hält.
Hamburg hat 2019 den Vertrag für Hamburgs Stadtgrün abgeschlossen. Darin verpflichtet sich die Stadt Hamburg, die vorhandenen Grünflächen innerhalb des Ring 2 zu schützen, eine Bebauung auf diesen Flächen hat zu unterbleiben. Ausgenommen sind Vorhaben die unumgänglich sind. Wie bereits beschrieben gehört die Baustelleneinrichtungsfläche nicht zum U5- Bauwerk und somit ist die Inanspruchnahme der Gartenflächen nicht unumgänglich, denn es gibt Alternativflächen die von der Hochbahn selbst vorgeschlagen wurden.
Die Kleigartenfläche ist eine geschützte Grünanlage und Teil des Grünen Netzes Hamburg. Durch unsere Kleigartenanlage führt eine öffentlicher Spazierweg, der auch zum Wasser/Ufer des Goldbekkanals führt. Das heißt die Öffentlichkeit hat bereits Zugang zum Kanal. Dieser Weg wird im „Grünen Netz Hamburg“ als „Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindung“ beschrieben. Dieser würde mit der Baustelleneinrichtung zerstört.