Klage vor dem Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht!

Wir haben gegen die nach unser Auffassung fälschlich eingestufte Unverbindlichkeit des Bürgerbegehrens am 04.10.2024 termingerecht Klage vor dem Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht!

Mit einer Entscheidung ist möglicherweise nicht vor 2 Jahren zu rechnen. Das könnte uns wichtige Zeit für unseren Kampf verschaffen. Bis die Klage verhandelt wurde bleibt die eingetretene Sperrwirkung bestehen.

Es kann in dieser Zeit also keine Baustelleneinrichtungsfläche angelegt werden.

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